Finanzielles

 

Ob in der eigenen Wohnung oder in unserer Wohneinrichtung, Sie haben die gleichen finanziellen Ansprüche und Rechte wie jeder andere auch. In den meisten Fällen bestehen die Einkünfte zunächst aus Arbeitslosengeld I oder II, gegebenenfalls ergänzt durch Wohngeld.


Der einzige Unterschied besteht zunächst darin, dass wir am Anfang der Zusammenarbeit erwarten, dass diese oder auch andere Einkünfte zunächst auf ein Konto überwiesen werden, das von uns verwaltet wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir Ihnen etwas vorenthalten oder einteilen wollen.


Falls Sie Miete an uns zahlen müssen, ziehen wir diese von Ihrem Konto ab (Die Miete in der Wohneinrichtung beträgt € 315,00 inkl. Strom und Heizung). Das verbleibende Geld zahlen wir bar oder per Scheck aus, so wie es Ihnen beliebt (alles auf einmal oder je nach Bedarf).


Nur wenn Sie wünschen, dass der Umgang mit Geld zum Betreuungsthema wird, vereinbaren wir eine verbindliche Geldeinteilung.


Auch wenn Sie die Hausordnung verletzen oder Absprachen nicht einhalten, sanktionieren wir nicht mittels finanzieller Regelungen.


Die Kosten für die Betreuung übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Rahmen der erweiterten Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Sie keinen Eigenanteil erbringen müssen.


IStA e.V.

Fon: 02041-29415 Fax: 02041-706678 email:istaev@gelsennet.de